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Gesetze


Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Seit 1. Januar 2009 gilt ein doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Bei Renovierung und Modernisierung 1.200 € sparen.

20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus der Steuerschuld abgezogen - also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).

Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bi szu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.200 Euro gewährt.

Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z.B. Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer), kann zusätzlich der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 2 EStG). Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 Prozent von maximal 20.000 Euro) gewährt.

BEISPIEL:

Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten für Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage in Höhe von 400 Euro und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.).

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
Arbeitskosten Maler
4.600 Euro
Wartungskosten
400 Euro
Reparaturkosten
200 Euro
(alle einschl. MwSt.)
Gesamt
5.200 Euro
x 20 % Förderung = 1.040 Euro Steuerbonus

Quelle: ZDH